Statuten
I
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Unter dem Namen „Verein Jonas Furrer – Preis“ besteht seit 1997 ein gemeinnütziger Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Der Verein hat seinen Sitz in Zürich.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II
Zweck
Der gemeinnützige Verein „Jonas Furrer – Preis“ bezweckt die Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen Projekten im In- und Ausland, wie beispielsweise Entwicklungs-, Katastrophen- und Armenhilfe sowie medizinische und humanitäre Hilfe. Gefördert und unterstützt werden die Leistungen von Einzelpersonen, welche sich durch ein nach aussen sichtbares gemeinnütziges Verhalten zugunsten der Gesellschaft hervortun und welche ihre Individualinteressen zugunsten der Gemeinschaft sichtbar zurückstellen. Der Verein verleiht an solche Personen den „Jonas-Furrer -Preis“ von mindestens CHF 10’000 unter der Bedingung, dass die Preisträger diesen Betrag direkt wieder in gemeinnützige Aktivitäten fließen lassen.
Der Preis wird in der Regel alle 2 Jahre verliehen.
Mit dem Preis wird eine natürliche Person geehrt, die neben den in Ziff. 1 genannten Voraussetzungen nicht dem Freimaurerbund angehört, aber im Geist von dessen Gedankengut wirkt oder gewirkt hat.
III
Finanzielle Mittel
Zur Erreichung des Vereinszweckes dienen vor allem die Mitgliederbeiträge sowie Zuwendungen, Spenden und Legate.
Der Verein „Jonas-Furrer-Preis“ verfolgt seinen Zweck als gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete Institution und er verfolgt weder Erwerbs-, Selbsthilfe-, noch kommerzielle Zwecke. Das Vereinsvermögen und allfällige Erträge daraus dürfen nur für Verein Jonas Furrer-Preis: Statuten vom 28.4.2010 Seite 2 die obenstehenden oder diese verwandten Zwecke verwendet werden.
Der Mitgliederbeitrag wird jährlich von der Generalversammlung festgelegt.
IV.
Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft im Verein steht allen Mitgliedern
von regulären Freimaurerlogen offen.
Als Mitglieder können auch Nichtfreimaurer aufgenommen werden.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
V.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod
Ein Austritt ist auf Ende des Geschäftsjahres jederzeit möglich.
Austrittsgesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten.
Ein Mitglied, das die Interessen des Vereins in grober Weise verletzt, kann durch den Vorstand nach vorheriger Anhörung ausgeschlossen werden.
Ein ausgeschlossenes Mitglied kann innert 30 Tagen ab Mitteilung
des Ausschlusses an die Generalversammlung rekurrieren, welche endgültig entscheidet. Verein Jonas Furrer – Preis: Statuten vom 28.4.2010 Seite 3
VI.
Organe
Die Organe des Vereins sind:
– Die Generalversammlung (GV)
– Der Vorstand
– Die Revisionsstelle oder der Revisor
VII.
Die Generalversammlung (GV)
Die Generalversammlung wird jährlich in der ersten Jahreshälfte durchgeführt. An ihr sind nur die ordentlichen Mitglieder stimm-, wahl-
und teilnahmeberechtigt. Die Einladung dazu erfolgt unter
Angabe der Traktanden mindestens 30 Tage vorher.
Allfällige Anträge von Mitgliedern sind dem Präsidenten zuhanden des Vorstandes bis 14 Tage vor der Generalversammlung einzureichen.
Die Generalversammlung entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Vereinsorgan zugeordnet sind, so namentlich:
– Kenntnisnahme vom Tätigkeitsbericht von Präsident und Vorstand
– Die Genehmigung von Jahresrechnung und Bilanz
– Die Genehmigung des Budgets
– Die Wahl des Vereinspräsidenten
– Die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder
– Die Wahl des Revisors bzw. der Revisionsstelle
– Die Behandlung von Rekursen gemäss Zif.V.4.
– Die Änderung der Statuten
– Die Auflösung des Vereins und die Weiterverwendung des Vereinsvermögens
Die Generalversammlung beschliesst mit dem einfachen Mehr der
anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt.
Wahlen finden in geraden Jahren statt. Bei vorzeitigem Rücktritt
wird der Nachfolger für den Rest der Amtsdauer gewählt.
Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Vereinsmitglieder.
Verein Jonas Furrer – Preis: Statuten vom 28.4.2010 Seite 4
VIII.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus max. 11 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus Vertretern der Freimaurer
– Logen der Region Zürich
– Schaffhausen (gem. Art. 29.2. der Verfassung der Schweizerischen Grossloge Alpina).
Er bestimmt aus seiner Mitte den Vizepräsidenten, den Aktuar und den Kassier. Im Übrigen konstituiert er sich selbst.
Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand
– Leitet den Verein
– Vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlung
– Vertritt den Verein nach Aussen
– Bestimmt den Preisträger und organisiert die Preisübergabe
– Erlässt soweit nötig die erforderlichen Reglemente
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich; seine Mitglieder haben aber Anspruch auf allfällig anfallende amtsbezogene Auslagen.
IX.
Revisionsstelle/Revisor
Die Generalversammlung wählt eine Revisionsstelle oder einen Revisor. Ihnen obliegen die Prüfung der Bücher und die Antragstellung zuhanden der Generalversammlung.
Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.
X
Publikationsorgan
Als Publikationsorgan fungiert jenes der Schweizerischen Grossloge
ALPINA.
XI.
Haftung
Für Schulden des Vereins haftet das Vereinsvermögen.Verein Jonas Furrer – Preis: Statuten vom 28.4.2010 Seite 5
XII.
Auflösung des Vereins
Im Falle einer Auflösung des Vereins wird das Vermögen unter Vorbehalt von Zif.VII.3. einer wohltätigen und steuerbefreiten Institution überwiesen.
Die vorliegenden Statuten wurden von der GV am 9.4.2014 genehmigt. Sie ersetzen jene vom 28.4.2010.
Hans Bühler, Präsident
Manfred Schellhammer, Aktuar